{"id":89,"date":"2017-03-28T13:52:20","date_gmt":"2017-03-28T13:52:20","guid":{"rendered":"http:\/\/cashflow-ev.org\/?page_id=89"},"modified":"2017-03-28T22:19:41","modified_gmt":"2017-03-28T22:19:41","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cashflow-ev.org\/?page_id=89","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Beseelt von dem Willen, auch der kaufm\u00e4nnischen Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen zu einem Ehemaligen-Verein zu verhelfen, mit dem Ziel, dem Wohle aller, die dort lernten und lernen, lehrten und lehren, sich mit dieser Schule verbunden f\u00fchlten und immer noch f\u00fchlen, gr\u00fcnden wir Cash Flow \u2013 Verein der Ehemaligen, Freunde und F\u00f6rderer der kaufm\u00e4nnischen Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen , und geben ihm die folgende Satzung:<\/p>\n<p><strong>\u00a71 [Vereinstitel]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cCash Flow \u2013 Verein der Ehemaligen, Freunde und F\u00f6rderer der kaufm\u00e4nnischen Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen\u201d und hat seinen Sitz in Gelnhausen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ce.V.\u201d.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 [Vereinsziele]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n(2) Ziele des Vereins sind die F\u00f6rderung der gegenseitigen Information und der Zusammenarbeit in der kaufm\u00e4nnischen Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen, sowie die F\u00f6rderung der Kultur, des Sports, der Erziehung und der Berufsaus- und -fortbildung.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 [Vereinsmitgliedschaft]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglied im Verein kann jeder werden, der im Beruflichen Gymnasium, der Fachoberschule oder der Berufsfachschule die kaufm\u00e4nnische Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen besucht hat.<br \/>\n(2) Auch andere Personen k\u00f6nnen als Mitglieder aufgenommen werden.<br \/>\n(3) Lehrer und andere Personen, die Mitglied im Verein sind und zumindest mittelbar von Aktivit\u00e4ten des Vereins profitieren k\u00f6nnten haben im Verein kein Stimmrecht.<br \/>\n(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br \/>\n(5) \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<br \/>\n(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zul\u00e4ssig. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes.<br \/>\n(7) Mit dem Austritt erl\u00f6schen alle Rechte gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 [Vereinsmittel]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Jahresmitgliedsbeitrag wird zum 1. Juli eines jeden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei einem anderen Eintritt als dem 1. Juli wird der volle Jahresmitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren sofort eingezogen.<br \/>\n(2) \u00dcber die H\u00f6he des Jahresmitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/>\n(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke ausgegeben werden. Mit ihnen darf nicht spekuliert werden. Die Liquidit\u00e4tssicherung steht \u00fcber anderen Interessen.<br \/>\n(4) \u00dcber alle Mittel des Vereins sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister des Vereins verf\u00fcgungsberechtigt.<br \/>\n(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 [Organe des Vereins]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das Hauptbeschlu\u00dforgan des Vereins. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.<br \/>\n(2) Der Vorstand ist das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ des Vereins. Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 [Vorstand]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und bis zu zw\u00f6lf Beisitzern.<br \/>\n(2) Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder.<br \/>\n(3) Der Vorstand kann die Mitgliederversammlung einberufen, wenn er dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<br \/>\n(4) Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie sind ein jeder alleinvertretungsberechtigt.<br \/>\n(5) Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen Vereinsmitglieder sein.<br \/>\n\u00a77 [Mitgliederversammlung]<\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn der Versammlungsleiter die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ladung festgestellt hat.<br \/>\n(2) Zur \u00c4nderung der Satzung ist die Zustimmung von 3\/4 aller Mitglieder n\u00f6tig, bei einer \u00c4nderung der Vereinsziele die Zustimmung aller Mitglieder.<br \/>\n(3) Eine Abstimmung erfolgt geheim, wenn dies ein zehntel der Anwesenden oder ein Organ des Vereins fordert.<br \/>\n(4) Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand mit der Mehrheit von 2\/3 der Anwesenden vor Ablauf seiner Amtszeit das Mi\u00dftrauen aussprechen.<br \/>\n(5) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet gegen Ende eines Schuljahres statt.<br \/>\n(6) Wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde die Einberufung einer Mitgliederversammlung fordert, hat das Organ des Vereins, an das diese Forderung herangetragen wird, diesem Willen zu folgen.<br \/>\n(7) Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen geschehen und die vom Einberufenden festgesetzte Tagesordnung enthalten.<br \/>\n(8) Die Mitgliederversammlung ernennt zwei Mitglieder zu Kassenpr\u00fcfern.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 [rechtliche Bestimmungen]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Soweit nicht ausdr\u00fccklich in dieser Satzung anders bestimmt, findet das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch Anwendung.<br \/>\n(2) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind f\u00fcr alle anderen Organe des Vereins bindend.<br \/>\n(3) Bei Entscheidungen des Vorstandes m\u00fcssen fr\u00fchere Entscheidungen eines Organs ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>\n(4) Alle \u00c4mter sind Ehren\u00e4mter. Eine H\u00e4ufung von \u00c4mtern innerhalb des Vereins ist, soweit nicht durch diese Satzung ausdr\u00fccklich vorgesehen, nicht m\u00f6glich. Besteht ein Interessenkonflikt zwischen der T\u00e4tigkeit eines Amtsinhabers im Verein und seinen sonstigen T\u00e4tigkeiten, so ruhen seine \u00c4mter bis dieser Konflikt nicht mehr gegeben ist. Nachfolger k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur auf dem ordentlichen Weg bestimmt werden.<br \/>\n(5) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken w\u00e4rtlich in einem Protokoll festzuhalten und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowei das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 [Ausschlu\u00df von Mitgliedern]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschlu\u00df des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlu\u00dffassung ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschlu\u00df \u00fcber den Ausschlu\u00df ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen.<br \/>\n(2) Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung mu\u00df innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand eingelegt werden.<br \/>\n(3) Ist die Berufung rechtzeitig eingegangen, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df mit der Folge, dass der Ausschlu\u00df nicht gerichtlich angefochten werden kann.<br \/>\n(4) Mit dem Ausschlu\u00df erl\u00f6schen alle Rechte gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 [Aufl\u00f6sung des Vereins]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein kann durch eine 3\/4 Mehrheit in der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden, zu der schriftlich mit einer Frist von einem Monat eingeladen wurde. Sollte auch nach 2 maliger fristgerechter Ladung nicht die notwendige Anzahl der Mitglieder erscheinen, so entscheiden die anwesenden Mitglieder mit 3\/4 Mehrheit. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Dies gilt entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\n(2) Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises, Kaufm\u00e4nnische Abteilung , die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 [Errichtung der Satzung]<\/strong><\/p>\n<p>(1) Diese Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung am 23.06.1994 in Gelnhausen errichtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Beseelt von dem Willen, auch der kaufm\u00e4nnischen Abteilung an den Beruflichen Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen zu einem Ehemaligen-Verein zu verhelfen, mit dem Ziel, dem Wohle aller, die dort lernten und lernen, lehrten und lehren, sich mit dieser Schule verbunden f\u00fchlten und immer noch f\u00fchlen, gr\u00fcnden wir Cash Flow \u2013 Verein der Ehemaligen, Freunde [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":91,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-89","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/89","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=89"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/89\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90,"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/89\/revisions\/90"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/91"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/cashflow-ev.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=89"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}