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Fördermittel

Projektförderung durch den Ehemaligenverein Cash Flow e.V.

1. Gefördert werden alle Projekte und Vorhaben, die der Verbesserung der beruflichen Schulen von Gelnhausen dienen. Eine Finanzierung von Dingen, für die der Schulträger aufkommen müsste, wird nicht vorgenommen werden.

2. Der Vorstand des Ehemaligenvereins entscheidet alleine über die Vergabe der Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Ablehnung durch den Vorstand kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

3. Fördermittel können schriftlich mittels eines formlosen Schreibens bzw. eMails an den Vorstand des Ehemaligenvereins beantragt werden. Gerne kann das Projekt auch durch eine persönliche Vorstellung während einer Vorstandssitzung präsentiert werden.

Der Antrag sollte mindestens enthalten:
a.) Name des Projekts
b.) Ansprechpartner mit Telefonnummer für Rückfragen
c.) Beschreibung des Projekts
d.) Beantragte Mittel in EUR
e.) Zweckerklärung zur Förderung der beruflichen Schulen

4. Anträge können jederzeit an den Vorstand eingereicht werden. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten.

5. Grundsätzlich ist jeder Antragsteller berechtigt, Fördermittel zu beantragen, sobald ein sinnvoller Bezug zu den beruflichen Schulen erkennbar wird.